Recht

E-Mail-Rechnungen müssen nicht verschlüsselt werden

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert von Verantwortlichen, dass sie angemessene Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ergreifen. Doch geht das so weit, dass man generell auch E-Mails mit Rechnungen verschlüsseln muss? Nein, meint das Landgericht (LG) Karlsruhe in einem Urteil vom 20.5.2026 (Az. 8 O 266/25).

Andreas Würtz

30.07.2026 · 3 Min Lesezeit

Das führte zum Rechtsstreit

Ein Ehepaar, die späteren Kläger, beauftragte einen Bekannten damit, bei einem Unternehmen, dem späteren Beklagten, Goldbarren zu kaufen. Der Wert der Barren lag bei rund 109.000 €. Der Bekannte einigte sich mit dem Unternehmen auf den Kauf. Danach gab er eine E-Mail-Adresse der Kläger an, an die die Rechnungen geschickt werden sollten.

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