Das führte zum Rechtsstreit
Ein Ehepaar, die späteren Kläger, beauftragte einen Bekannten damit, bei einem Unternehmen, dem späteren Beklagten, Goldbarren zu kaufen. Der Wert der Barren lag bei rund 109.000 €. Der Bekannte einigte sich mit dem Unternehmen auf den Kauf. Danach gab er eine E-Mail-Adresse der Kläger an, an die die Rechnungen geschickt werden sollten.
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