Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) stellt online seine Leitlinien für die Anonymisierung von personenbezogenen Daten bereit.
Die EDSA-Leitlinien setzen den rechtlichen und technischen Rahmen für die Anonymisierung personenbezogener Daten. Das Dokument erläutert, unter welchen Bedingungen Informationen als anonym gelten, und stellt dabei klar, dass die Identifizierbarkeit stets aus der Perspektive der jeweiligen Akteure beurteilt werden muss. Zur Überprüfung der Anonymität werden zwei Vorgehensweisen eingeführt: ein kontextbezogener Ansatz, der spezifische Fähigkeiten von Dritten einbezieht, und ein vorsorglicher vereinfachter Ansatz. Ziel der EDSA-Leitlinien ist es, verantwortlichen Stellen eine praxisnahe Hilfe zu bieten, um den Schutz natürlicher Personen zu gewährleisten und gleichzeitig die freie Nutzung nicht personenbezogener Daten zu ermöglichen.