Diese Rahmenbedingungen sind relevant
Wenn personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, bedarf es hierfür einer Rechtsgrundlage. Diese ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine dieser Rechtsgrundlagen ist die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO). Die weiteren für die Einwilligung relevanten Aspekte ergeben sich aus Art. 7, 8 und 4 Nr. 7 DSGVO.
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