Datenschutzwissen

Entlarven Sie 5 Mythen rund um den Datenschutz

Datenschutz ist ein komplexes Thema. Kein Wunder, dass es hier und da falsche Vorstellungen davon gibt oder mancher Mythos besteht. Solchen Mythen können auch Sie begegnen. Dann heißt es für Sie: den Mythos entzaubern. Bei fünf typischen Mythen gelingt Ihnen das mit den folgenden Informationen:

Andreas Würtz

23.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Mythos Nr. 1: Der Datenschutzbeauftragte ist für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich

Zwar hält sich dieser Mythos noch immer, und zwar gerade bei denen, die die Verantwortung für den Datenschutz loswerden wollen, etwa Geschäftsführer. Gerne wird dem Datenschutzbeauftragten die Verantwortung zumindest sprachlich zugewiesen. Allerdings ist die rechtliche Realität eine ganz andere: Dazu lohnt zunächst der Blick in die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die meisten Pflichten treffen den Verantwortlichen bzw. den Auftragsverarbeiter. Überfliegen Sie einfach einmal die Regelungen, etwa zu den Grundsätzen (Art. 5 DSGVO), zu den Betroffenenrechten (Art. 12 ff. DSGVO) oder zur Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO). Dass die Umsetzungsverantwortung Sache des Verantwortlichen und nicht des Datenschutzbeauftragten ist, erkennen Sie erst recht an Art. 24 DSGVO.

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