Der Sachverhalt
Eine Frau, die spätere Klägerin, war mit einer anderen Frau verheiratet. Die Ehepartnerin war an Krebs erkrankt. Im Rahmen der Behandlung wurde Ende 2019 ein Institut mit der Analyse von Gewebe beauftragt. Die diesbezügliche Rechnung des Instituts wurde beglichen. Der Befundbericht wurde auch an einen beratenden Onkologen übermittelt. Anfang 2020 kam es zu ergänzenden Beratungsleistungen durch diesen Onkologen. Dieser stellte der Patientin hierfür im eigenen Namen eine Rechnung. Im Juni 2020 verstarb die erkrankte Frau. Alleinerbin war die Klägerin.
Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Datenschutz aktuell professional‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- praxisnahem Wissen zur Verbesserung und Erleichterung Ihrer Arbeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
- Erläuterungen zu aktuellen Gesetzesänderungen
- praxisnahen Arbeitshilfen
