Seit 2021 erlaubt eine Übergangsregelung Internetdiensten wie Meta, Google und Microsoft, private Chats und Bilder ihrer Nutzer automatisiert nach Darstellungen von Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Dies widerspricht eigentlich der EU-Datenschutzrichtlinie, die digitale Kommunikation schützt. Die Berichterstatterin im EU-Parlament, Birgit Sippel, kritisiert scharf, dass die Ausnahmemaßnahme zur Routine werde. Sie fordert, künftig nur noch nach bekanntem Material mittels Hash-Werten zu suchen und fehleranfällige Textscans einzustellen.
Die Praxis offenbart erhebliche Mängel: Nach Angaben des Bundeskriminalamts war 2024 fast die Hälfte der gemeldeten Inhalte strafrechtlich irrelevant – harmlose Familienfotos oder Teenager-Selfies. Etwa 40 Prozent der Verfahren richten sich mittlerweile gegen Jugendliche statt gegen organisierte Täternetzwerke. Bürgerrechtler warnen vor dem schleichenden Ende des digitalen Briefgeheimnisses. Die Abstimmung im Parlament soll bereits im März erfolgen.