Rechtsprechung

EuGH: Pseudonyme Daten können auch anonym sein

Wann und unter welchen Umständen Daten als personenbezogene Daten anzusehen sind, war auch schon vor der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umstritten. Dass es hier entscheidend auf die Perspektive des Verantwortlichen ankommt, zeigt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4.9.2025 (Rs. C-413/23 P).

Andreas Würtz

02.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Sachverhalt

Auf EU-Ebene gibt es den SRB, den „Einheitlicher Abwicklungsausschuss“. Der ist zuständig, um im Zusammenhang mit der Abwicklung von Banken Ansprüche von Anteilseignern oder Gläubigern zu prüfen und darüber zu entscheiden. So war es auch im Fall einer spanischen Bank. Der SRB startete dazu ein Verfahren zur Vorbereitung seiner Entscheidung. Dazu mussten sich Anteilseigner und Gläubiger registrieren, um etwa an einem Anhörungsverfahren teilzunehmen.

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