Der Sachverhalt
Auf EU-Ebene gibt es den SRB, den „Einheitlicher Abwicklungsausschuss“. Der ist zuständig, um im Zusammenhang mit der Abwicklung von Banken Ansprüche von Anteilseignern oder Gläubigern zu prüfen und darüber zu entscheiden. So war es auch im Fall einer spanischen Bank. Der SRB startete dazu ein Verfahren zur Vorbereitung seiner Entscheidung. Dazu mussten sich Anteilseigner und Gläubiger registrieren, um etwa an einem Anhörungsverfahren teilzunehmen.
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