Die Verantwortung bleibt beim Unternehmen
Auch wenn Personendaten durch externe Dienstleister bearbeitet werden, bleibt das Unternehmen weiterhin dafür verantwortlich, dass angemessene TOMs bestehen und Personendaten ausreichend geschützt werden. Besonders relevant wird dies, wenn Dienstleister wiederum eigene Unterauftragnehmer einsetzen. Denn dadurch entstehen schnell komplexe Bearbeitungsketten, bei denen Unternehmen oft nur noch eingeschränkt nachvollziehen können,