Darum muss Ihr Unternehmen kontrollieren
Einfach mal die Mitarbeiter mit dem Firmenwagen oder dem unternehmenseigenen Klein-Lkw von A nach B fahren lassen und darauf vertrauen, dass der Mitarbeiter den nötigen Führerausweis besitzt, ist nicht zu empfehlen. Das hat verschiedene Gründe: Einer ist Art. 95 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01). Danach können sowohl Fahrer als derjenige, der das Motorfahrzeug überlässt zur Verantwortung gezogen werden, wenn der erforderliche Führerausweis fehlt. Weiterer Grund: Passiert etwas, kann das Ärger und hohe Kosten mit sich bringen.