Darum muss Ihr Unternehmen kontrollieren
Einfach mal die Mitarbeiter mit dem Firmenwagen oder dem unternehmenseigenen Klein-Lkw von A nach B fahren lassen und darauf vertrauen, dass der Mitarbeiter die nötige Fahrerlaubnis besitzt, ist nicht zu empfehlen. Das hat verschiedene Gründe: Einer ist § 21 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz. Danach können sowohl Fahrer als auch Halter eines Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen werden, wenn die erforderliche Fahrerlaubnis fehlt. Weiterer Grund: Passiert etwas, kann das Ärger und hohe Kosten mit sich bringen. Unter Umständen kann eine Versicherung die Regulierung des Schadens ganz oder teilweise verweigern.
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