Pflichtangaben

Gerade zum Jahreswechsel sinnvoll: der Impressums-Check

Eventuell gibt es bei Ihrem Unternehmen mit dem neuen Jahr Veränderungen bei der Unternehmensleitung. Und vielleicht wird mancher Anpassungsbedarf übersehen, was schnell zum Problem werden kann. So z. B. beim Thema Impressum.

Andreas Würtz

13.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Pflichtangaben ergeben sich aus § 5 DDG

Wer digitale Dienste (z. B. Webseiten, Apps, Auftritte in sozialen Netzwerken) anbietet, muss bestimmte Informationen zur Verfügung stellen. Diese ergeben sich aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Diese Regelung kennen Sie vielleicht schon. Früher fanden Sie die nämlich im Telemediengesetz (TMG). Je nach Situation eines Anbieters müssen verschieden umfangreiche Informationen gegeben werden.

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