Frage: Unser Unternehmen wurde von einem anderen Unternehmen, einem Auftraggeber, auditiert. Dabei kam auch die Frage auf, inwieweit ich mich als Datenschutzbeauftragter weiter qualifiziere, etwa belegt durch Zertifikate. Die Teilnahmezertifikate, etwa bezüglich meiner Grundausbildung, liegen schon etwas zurück. Ich setze mehr auf das Studium von Fachliteratur. Daher meine Frage: Gilt das Selbststudium auch als Weiterbildung?
Antwort: Auch ein Selbststudium, etwa von Fachliteratur oder Rechtsprechung, steht anderen Formen in nichts nach. Führen Sie sich stets vor Augen: Gerade Teilnahmezertifikate sagen nichts über eine tatsächliche fachliche Qualifikation aus. Sie bestätigen eigentlich nur Ihre physische Anwesenheit bei einer Veranstaltung. Ob Sie den Inhalten gefolgt sind und ob Sie diese verstanden und verinnerlicht haben, wird nie bestätigt. Einfache Teilnahmezertifikate haben also nur geringe Nachweiskraft. Müssen Sie eine Prüfung ablegen, etwa für eine Zertifizierung, zeigt das, dass Sie zu diesem Zeitpunkt über das abgefragte Wissen verfügten. Ob Sie dieses Wissen später auch noch parat haben, ob Sie es ausgebaut und aktualisiert haben, weist auch ein solches Prüfungszertifikat nicht nach.
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