Schauen Sie einmal bei sich genauer hin
Als Datenschutzbeauftragter müssen Sie personenbezogene Daten verarbeiten, um Ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Dieses Verarbeiten lässt sich auf Ihre Aufgabenerfüllung aus Art. 39 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stützen. Zudem erfüllen Sie und Ihr Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO). Doch auch bei der Datensicherheit nach Art. 32 DSGVO muss alles passen. Um einmal zu prüfen, wie es denn um die Sicherheit bei Ihnen steht, können Sie auf die folgende Checkliste setzen. Machen Sie Verbesserungspotenzial aus und gehen Sie die Optimierung zeitnah an.
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