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Gute Vorsätze für 2026: Motivieren Sie die Mitarbeiter zum Datenschutz

Als jemand mit Know-how in der praktischen Datenschutzarbeit wissen Sie: Das Thema Datenschutz ist kein Selbstläufer. Sie sind als Datenschutzberater immer als Botschafter und Impulsgeber gefragt. Nur so besteht die Chance, dass sich Unternehmensleitung, Führungskräfte und Beschäftigte datenschutzfreundlich verhalten.

Andreas Würtz

29.12.2025 · 4 Min Lesezeit

Nutzen Sie das junge 2026

Soll Werbung für ein Produkt funktionieren, brauchen Sie ein tolles Produkt und den passenden Zeitpunkt. Nur dann fällt Ihre Botschaft auch auf fruchtbaren Boden und Ihr Anliegen wird wahrgenommen.

Eine gute Gelegenheit bieten die ersten Arbeitswochen im neuen Jahr. Nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz haben viele Mitarbeiter noch Zeit, sich über Neues im Unternehmen zu informieren.

Ausserdem: Viele Menschen stehen guten Vorsätzen für das neue Jahr offen gegenüber. Warum sollten Sie also nicht die Gunst der Stunde nutzen und beispielsweise einige wichtige Tipps zum richtigen Umgang mit Personendaten geben? 

Gehen Sie es geschickt an

Hals über Kopf eine Sensibilisierungsaktion durchzuführen ist meist nicht ganz so schlau. Unter Umständen machen Sie sich viel Arbeit, doch das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend oder zeigt bei der Zielgruppe überhaupt keine Wirkung. Damit Sie das Beste rausholen, sollten Sie planvoll und Schritt für Schritt vorgehen. 

Schritt 1: Schauen Sie, was Sie vermitteln wollen

Stellen Sie sich eine Ideenliste zusammen, was (Ihnen) rund um den Datenschutz besonders wichtig ist. Überlegen Sie, welches Verhalten Sie sich von den Beschäftigten Ihres Unternehmens wünschen.

Notieren Sie sich alles, was Ihnen einfällt. Prüfen Sie später, ob es sinnvoll ist, daraus einen guten Vorsatz für 2026 zu machen. Beispiel gefällig?

Kommt Ihnen sofort in den Sinn, dass Sie andauernd feststellen, dass Unterlagen nicht datenschutzkonform entsorgt werden, sollten Sie das unbedingt adressieren. Also rauf damit auf Ihre Ideenliste. 

Aus den so zusammengestellten Ideen wählen Sie z. B. die zehn wichtigsten aus. Aber Vorsicht: Haben Sie hier auch die Zielgruppe bzw. den Adressatenkreis Ihrer Vorsätze im Blick.

Sind Themen zu speziell, sollten Sie diese nicht bei den guten Vorsätzen für alle Mitarbeiter bringen. Eventuell kann es dann sinnvoll sein, gute Vorsätze für spezielle Zielgruppen zu formulieren, beispielsweise für Führungskräfte oder Mitarbeiter im Aussendienst. 


Schritt 2: Überlegen Sie, wie Sie am besten die Mitarbeiter erreichen 

Wie Sie Ihre Botschaft am besten an die Frau oder an den Mann bringen, hängt in erster Linie davon ab, wie Ihr Unternehmen funktioniert. Haben alle Mitarbeiter ein E-Mail-Postfach, können Sie eine E-Mail in Betracht ziehen, die Sie zum nächsten passenden Zeitpunkt verschicken.

Verfügt jedoch ein Teil der Mitarbeiter nicht über ein eigenes Postfach, kann eine Information per E-Mail nicht alle Mitarbeiter erreichen. Zudem kann sie schnell übersehen werden, wenn sie nach dem ersten Öffnen als „gelesen“ markiert ist.

Hier kann es geschickt sein, wenn Sie Aushänge machen, die Sie an einem Schwarzen Brett oder im Kopierraum aufhängen. Daneben können Sie auch auf ein ausgedrucktes Schreiben setzen, das Sie am Arbeitsplatz deponieren. 

Natürlich können Sie auch in eine ganz andere Richtung denken. Digital bietet sich das Intranet an, wo Sie einen Artikel mit guten Vorsätzen für 2026 platzieren können.

Auch eine virtuelle Sprechstunde ist schnell organisiert. Diese hat den Vorteil, dass Sie die Informationen viel persönlicher vermitteln können und auch für Rückfragen zur Verfügung stehen. 


Schritt 3: Erstellen Sie sich einen Zeitplan 

Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden, Sie brauchen unbedingt einen Zeitplan. Wählen Sie ein passendes Datum, damit Ihre Aktion auch tatsächlich wahrgenommen wird.

Ggf. ist der Tag einer Betriebsversammlung genauso ungeeignet wie der Tag, an dem eine neue Unternehmensstruktur bekannt gegeben wird. Hier geht Ihr Thema unter und der Effekt ist gleich null. 

Haben Sie einen Tag gefunden, überlegen Sie, welche Aufgaben Sie vorab erledigen müssen. Planen Sie für Ihre To-dos alles Relevante ein, das Sie oder andere beisteuern sollen.

Denken Sie auch an etwas zeitlichen Puffer. Geraten Sie in Zeitnot, passieren Fehler. Patzer und Fehler können die Wirkung Ihrer Aktion schnell zerstören. 


Schritt 4: Gehen Sie in die Umsetzung 

Nicht nur ein Zeitplan ist wichtig. Machen Sie sich für die Umsetzung eine Checkliste bzw. einen Ablaufplan. So stellen Sie etwa sicher, dass Sie den richtigen Verteiler wählen oder niemand Relevanten in Kopie vergessen.

So wäre es fatal, wenn Sie gerade die Unternehmensleitung bei Ihrer Awareness-Information übergehen. Machen Sie eventuell auch einen Testlauf. Wollen Sie eine E-Mail verschicken, sollten Sie diese vorab an sich und vielleicht noch einige ausgewählte Kollegen schicken.

Fehler fallen dann noch rechtzeitig auf, etwa eine unvorteilhafte Darstellung oder nicht funktionierende Links. 


Schritt 5: Bringen Sie die Punkte immer wieder auf den Tisch 

Haben Sie Ihre Aktion durchgezogen, sollten Sie nicht einfach einen Haken an die Sache machen. Wie jeder weiss, werden gute Vorsätze unterjährig gern über Bord geworfen.

Überlegen Sie also, wie Sie die guten Vorsätze immer wieder thematisieren und ansprechen können.

Erinnern Sie beispielsweise daran, wenn Sie die Kollegen in Datenschutzfragen beraten oder wenn Sie etwas sehen, was nicht zu den ausgegebenen guten Vorsätzen passt. 

Arbeitshilfen

  • Information „Gute Vorsätze im Datenschutz für 2026“

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Andreas Würtz ist Rechtsanwalt und widmet sich in erster Linie Fragen aus dem Datenschutz- und Arbeitsrecht. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Privacy Professional (CIPP/E, CIPM, FIP), ISO-27001-Lead-Auditor und Krisenkommunikationsmanager. Seit 2005 […]

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