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Interne Schulungen einkaufen? Schauen Sie genau hin

Als Datenschutzbeauftragter haben Sie viel um die Ohren. Da wären nicht nur die tagtäglichen Fragen rund um den Datenschutz. Sie sind wahrscheinlich auch Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um das Vermitteln von Datenschutzwissen geht. Vielleicht will Ihnen die Unternehmensleitung etwas unter die Arme greifen und Sie bei Schulungen entlasten. Gute Idee, aber schauen Sie genau hin.

Andreas Würtz

22.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Sehen Sie ein solches Angebot positiv

Alles, was Sie bei Ihrer Arbeit als Datenschutzbeauftragter entlasten kann, sollten Sie nie sofort ablehnen. Schauen Sie lieber, wie Sie den größten Nutzen ziehen können.

Ein Beispiel: Sie können ein Training so ausrichten, dass die von einem externen Anbieter veranstaltete Schulung das Thema „Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz“ abdeckt. Einerseits können Sie so wichtiges und aktuelles Wissen unter die Leute bringen, eben durch den externen Spezialisten.

Andererseits können Sie selbst davon profitieren, falls Sie bei dem einen oder anderen Thema noch nicht sattelfest sind. Sie bekommen also Qualifikation ganz nebenbei. 

Im Übrigen können eine gut abgestimmte Schulung und ein intensiver Austausch mit dem Referenten Ihre Situation als Datenschutzbeauftragter erheblich verbessern. Manchmal ist es sprichwörtlich so, dass der Prophet im eigenen Land nichts gilt.

Sie können sich den Mund fusselig reden, doch erst wenn eine externe Kapazität die Dinge bestätigt, schenkt man dem Glauben. 

Es gibt unzählige Anbieter, aber nicht jeder passt

Sollen Sie unterstützt werden, ist das zwar eine gute Nachricht. Doch zugleich beginnt für Sie und wahrscheinlich auch für die Personalabteilung die Suche nach einem passenden Angebot bzw. Anbieter oder Referenten.

Suchen Sie mit der Suchmaschine Ihres Vertrauens nach Schulungen, finden Sie im Internet ganz schnell einige Anbieter. Und meist bieten diese an, eine Schulung speziell für Ihr Unternehmen zu konzipieren und auch im Unternehmen durchzuführen.

Doch wie lässt sich bei all den Anbietern die Spreu vom Weizen trennen? Schließlich sollte Ihr Unternehmen nicht dem erstbesten Anbieter den Zuschlag geben. Setzen Sie auf die folgende Checkliste: 

Keine Auftragsverarbeitung bei Schulungen 
Eine Auftragsverarbeitung liegt meist nicht vor. Der Anbieter bzw. der Referent entscheidet einerseits meist selbst über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten. Außerdem steht die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht im Fokus der Leistung. 

Arbeitshilfen

  • Typische Auswahlkriterien bei Inhouse-Schulungen

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Andreas Würtz ist Rechtsanwalt und widmet sich in erster Linie Fragen aus dem Datenschutz- und Arbeitsrecht. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Privacy Professional (CIPP/E, CIPM, FIP), ISO-27001-Lead-Auditor und Krisenkommunikationsmanager. Seit 2005 […]

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