Frage an die Redaktion

Ist eine etwas zu lange Videoaufzeichnung vertretbar?

Frage: Ich betreue ein kleines Unternehmen. Weil es schon Diebstähle im Ladengeschäft gab, kommt dort eine Videoüberwachung zum Einsatz. Die ist schon etwas betagt. Auf den Datenspeicher passen Bilddaten für […]

Andreas Würtz

30.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich betreue ein kleines Unternehmen. Weil es schon Diebstähle im Ladengeschäft gab, kommt dort eine Videoüberwachung zum Einsatz. Die ist schon etwas betagt. Auf den Datenspeicher passen Bilddaten für ca. vier Tage. Ist der Speicher voll, werden die ältesten Aufnahmen überschrieben. Von den Aufsichtsbehörden wird eine Aufzeichnungsdauer von 72 Stunden, sprich drei Tage, meist problemlos akzeptiert. Die alte Anlage speichert also eigentlich etwas zu lange. Ist das dennoch irgendwie vertretbar?

Antwort: Unter Umständen wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde auch eine viertägige Speicherdauer akzeptiert bzw. toleriert. Will man hier auf der sicheren Seite sein, kann sich die Nachfrage bei der Aufsichtsbehörde lohnen.



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