Frage: Ich bin als Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen tätig. Das soll aufgrund seiner sicherheitsempfindlichen Tätigkeit einen Sabotageschutzbeauftragten ernennen. Kann ich als Datenschutzbeauftragter zugleich auch Sabotageschutzbeauftragter sein?
Antwort: Das wird nicht möglich sein, weil es bei der Wahrnehmung beider Funktionen zu Interessenskonflikten kommen kann. So müssen Sie als Datenschutzbeauftragter die Einhaltung von Bestimmungen über den Datenschutz im Unternehmen kontrollieren. Hierfür müssen Sie weisungsfrei arbeiten und unabhängig sein.
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