Frage: Ich bin angestellter Datenschutzbeauftragter. In der Freizeit bin ich in einem Verein aktiv. Dieser hat mich nun gefragt, ob ich nicht für den Verein die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernehmen kann. Prinzipiell würde ich das gerne machen, zumal ich mir damit auf Minijob-Basis einige Euro dazuverdienen könnte. Nun gehen mir viele Fragen durch den Kopf: Geht das mit der Nebentätigkeit als Datenschutzbeauftragter überhaupt? Muss ich mir die Zustimmung meines Arbeitgebers holen? Kann mir der Arbeitgeber diese Zustimmung verweigern?
Antwort: Prinzipiell dürfte einer Nebentätigkeit nichts entgegenstehen. Allerdings sollten Sie in erster Linie auf folgende Aspekte achten:
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