Datenschutzbeauftragter

Kennen Sie sich mit Ihrer Loyalitätspflicht aus?

Sind Sie interner Datenschutzbeauftragter, ist klar: Sie sind nicht nur Datenschutzbeauftragter. Egal, in welchem Umfang Sie diese Rolle ausüben, Sie sind zugleich auch Arbeitnehmer. Wie bei jedem Arbeitsverhältnis bestehen Haupt- und Nebenpflichten. Teil der Nebenpflichten ist die Loyalitätspflicht. Nehmen Sie diese nicht ernst oder verstoßen Sie dagegen, kann das massiven Ärger bedeuten.

Andreas Würtz

21.07.2026 · 3 Min Lesezeit

Das steckt hinter der Loyalitätspflicht

Im Allgemeinen werden mit der Loyalitätspflicht verschiedene Nebenpflichten zusammengefasst. So z. B. die Pflicht zur Treue, zum Schutz und zur Rücksichtnahme. Auch die Schadensabwendungspflicht zählt dazu. Dabei richten sich diese arbeitsvertraglichen Nebenpflichten nicht nur an Sie als Arbeitnehmer. Auch das Unternehmen, Ihr Arbeitgeber, muss den Verpflichtungen gerecht werden. Gegenseitig muss auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Rücksicht genommen werden.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Datenschutz aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • praxisnahem Wissen zur Verbesserung und Erleichterung Ihrer Arbeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • Erläuterungen zu aktuellen Gesetzesänderungen
  • praxisnahen Arbeitshilfen