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Klären Sie diese Punkte, wenn es einen Dienstleisterwechsel gibt

Der Jahreswechsel bringt immer einiges an Veränderungen mit sich. Das ist bestimmt auch in Ihrem Unternehmen der Fall. Doch nicht nur bei Organisatorischem kann es Neues geben. Eventuell kommt es auch zu Änderungen bei Bearbeitungen und eingebundenen Dienstleistern. Dass das im Hinblick auf Personendaten auch ein Datenschutzthema ist, liegt auf der Hand.

Andreas Würtz

29.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Datenschutz wird gern übersehen

Soll das Tätigwerden eines Dienstleisters beendet oder ein Dienstleister durch einen anderen ersetzt werden, steht bei den Beteiligten im Unternehmen meist die praktische Umsetzung im Vordergrund.

So wird viel darüber nachgedacht, wie man das Ende des Services bzw. den Wechsel zum neuen Dienstleister möglichst lautlos gestaltet, damit man diesen am besten überhaupt nicht bemerkt. Doch eine gute (technische) Abwicklung ist nur die halbe Miete.

Sind Personendaten im Spiel, müssen einige Datenschutzaspekte berücksichtigt werden. Und diesbezüglich ist Ihr Rat als Datenschutzberater gefragt. Nutzen Sie diese Checkliste für Gespräch und Beratung. 

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