Rechtsprechung

LAG: Unzulässige Video-überwachung kostet 15.000 €

Geht es um die Absicherung des Betriebsgeländes oder das Vorbeugen bzw. Aufklären von Straftaten, halten viele Unternehmen den Einsatz von Videoüberwachung für das Mittel der Wahl. Dass hier die Missachtung des Persönlichkeitsrechts von Beschäftigten teuer werden kann und Schmerzensgeld zu zahlen ist, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 28.5.2025 (Az. 18 SLa 959/24).

Andreas Würtz

17.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Das führte zum Rechtsstreit

Ein Mann war seit 2023 in einem Unternehmen beschäftigt, das Stahl verarbeitete, teilweise in tonnenschweren Blöcken. Das Unternehmen hatte ein sehr großes, aber nicht eingezäuntes Betriebsgelände in einem Industriegebiet. Darauf befand sich eine Halle mit 15.000 m² Fläche. In der Halle wurde der Stahl bearbeitet. Zudem gab es dort zahlreiche hochwertige Geräte zur Metallbearbeitung.

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