„Wir setzen erste KI-Systeme im Unternehmen ein, etwa für Textanalysen und Kundenkommunikation. Muss ich als IT-Sicherheitsbeauftragter diese Systeme wirklich wie kritische Infrastruktur behandeln – oder reicht es, wenn sie nach unseren normalen IT-Sicherheitsprozessen laufen?“
Meine Antwort:
Eine berechtigte Frage, die viele IT-Sicherheitsbeauftragte beschäftigt. Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie und wo Sie die Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen.