Gehen Sie den Dingen auf den Grund
Im Zusammenhang mit KI herrscht in vielen Unternehmen Aufbruchstimmung. Doch einfach drauflosprompten und die KI auch mit personenbezogenen Daten füttern ist keine gute Idee. Schließlich handelt es sich dann auch um eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Und für die gelten Regeln, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Doch nicht jedem ist das bewusst. Umso wichtiger ist, dass Sie als Datenschutzbeauftragter Ihrem Beratungs- und Kontrollauftrag aus Art. 39 Abs. 1 DSGVO nachkommen. Das gelingt Ihnen beispielsweise, indem Sie zunächst etwas Licht ins Dunkel bringen.
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