Muster & Vorlagen

Minimieren Sie die Risiken beim KI-Einsatz im Unternehmen

Nutzt Ihr Unternehmen bereits künstliche Intelligenz (KI)? Das wäre nicht überraschend. Schließlich kann mit KI so manches vereinfacht, beschleunigt und produktiver gestaltet werden. Denken Sie etwa an die Erstellung von Präsentationsfolien oder das Übersetzen eines Textes. Doch auch wenn das noch so praktisch ist. Wie so oft gilt: Wo Licht ist, da ist auch Schatten, gerade unter Datenschutzaspekten.

Andreas Würtz

14.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Gehen Sie den Dingen auf den Grund

Im Zusammenhang mit KI herrscht in vielen Unternehmen Aufbruchstimmung. Doch einfach drauflosprompten und die KI auch mit personenbezogenen Daten füttern ist keine gute Idee. Schließlich handelt es sich dann auch um eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Und für die gelten Regeln, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Doch nicht jedem ist das bewusst. Umso wichtiger ist, dass Sie als Datenschutzbeauftragter Ihrem Beratungs- und Kontrollauftrag aus Art. 39 Abs. 1 DSGVO nachkommen. Das gelingt Ihnen beispielsweise, indem Sie zunächst etwas Licht ins Dunkel bringen.

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