Recht

Missbräuchliche Auskunftsersuchen: Wo verläuft die Grenze?

Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO sind ein zentrales Instrument, um Transparenz zu schaffen und Betroffenenrechte durchzusetzen. In der Praxis zeigt sich jedoch: Nicht jedes Auskunftsersuchen dient ausschließlich diesem Zweck. Manche Anfragen wirken gezielt eingesetzt – etwa um Schadensersatzansprüche vorzubereiten oder Druck aufzubauen. Für Sie als Datenschutzbeauftragten stellt sich damit eine entscheidende Frage: Wann ist ein Auskunftsersuchen noch zulässig – und wann wird es problematisch? Genau mit dieser Abgrenzung hat sich der EuGH befasst. Das Ergebnis: neue Maßstäbe, die Sie in der Praxis kennen sollten.

Anna Mauch

05.06.2026 · 4 Min Lesezeit

Der Fall „Brillen Rottler“ – kurz erklärt

Im zugrunde liegenden Fall meldete sich ein Betroffener zunächst für den Newsletter eines Unternehmens an und gab dabei seine personenbezogenen Daten an. Bereits kurze Zeit später – konkret nur wenige Tage danach – stellte er ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO. Im Anschluss machte er zusätzlich einen Schadensersatzanspruch geltend.

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