Know-how

Mit dieser Checkliste gibt es keine Patzer am Messestand

Als Datenschutzbeauftragter können Sie nicht überall sein und dafür sorgen, dass in Sachen Datenschutz nichts schiefläuft. Dabei gibt es Hotspots, bei denen das Risiko für Patzer einfach größer ist. So z. B. bei Messeständen. Es liegt auf der Hand, dass hier Marketing oder Vertrieb im Vordergrund stehen. Doch der Datenschutz darf dabei nicht auf der Strecke bleiben.

Andreas Würtz

13.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Bauen Sie mit dieser Checkliste vor

Natürlich wäre es eine tolle Sache, wenn Sie vorab die Kollegen für den Messestand umfassend betreuen oder auch vor Ort einmal nach dem Rechten schauen könnten. Häufig wird das jedoch schon allein aus Kapazitätsgründen kaum möglich sein. Um dennoch Ihrem Beratungsauftrag aus Art. 39 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gut und risikoorientiert nachkommen zu können, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können einerseits die zuständigen Kollegen zu einem Austauschtermin einladen. Andererseits können Sie Hilfe zur Selbsthilfe leisten. In beiden Fällen können Sie Ihre Aktivitäten auf die folgende Checkliste stützen.

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