Bauen Sie mit dieser Checkliste vor
Natürlich wäre es eine tolle Sache, wenn Sie vorab die Kollegen für den Messestand umfassend betreuen oder auch vor Ort einmal nach dem Rechten schauen könnten. Häufig wird das jedoch schon allein aus Kapazitätsgründen kaum möglich sein. Um dennoch Ihrem Beratungsauftrag aus Art. 39 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gut und risikoorientiert nachkommen zu können, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können einerseits die zuständigen Kollegen zu einem Austauschtermin einladen. Andererseits können Sie Hilfe zur Selbsthilfe leisten. In beiden Fällen können Sie Ihre Aktivitäten auf die folgende Checkliste stützen.
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