Frage: Bei uns müssen bei einer Bestellung im Onlineshop Datenschutzhinweise akzeptiert werden, sprich, ein entsprechendes Häkchen muss gesetzt werden. Ein Mitarbeiter meinte nun, dass das falsch sei. Stimmt das?
Antwort: Zwar kann man bei fast allen Rechtsthemen unterschiedlicher Auffassung sein. Aber der Mitarbeiter hat recht. Akzeptiert werden müssen beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen, damit diese Teil des (Kauf-)Vertrags zwischen den Vertragspartnern werden.
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