Frage: Wir haben nur Geschäftskunden. In der Logistik kam es kürzlich zu einer Panne. Es wurden in vier Pakete die falschen Lieferscheine gepackt. Auf diesen sind bei Lieferanweisungen auch personenbezogene Daten zu finden. Wir haben die Empfänger gebeten, die falsch erhaltenen Lieferscheine zu vernichten. Wir fragen uns noch: Müssen wir diese Panne nach Art. 33 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) melden?
Antwort: Drei Dinge sind im Zusammenhang mit der Meldung von Datenpannen entscheidend. Ihr Unternehmen muss
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