Frage: Bei unserem Unternehmen gibt es regelmäßige Tätigkeitsberichte, etwa der Beauftragten für Compliance und Arbeitssicherheit. Auch ich als Datenschutzbeauftragter habe bislang einen eigenen Tätigkeitsbericht zum Ende des Jahres erstellt. Die Geschäftsführung fordert nun erstmalig einen konsolidierten Bericht, in dem alle Tätigkeitsberichte einheitlich dargestellt werden. Auch sollen Schlüsselthemen vorgegeben sein, die jeder Beauftragte auf das Jahr bezogen darstellen soll. Muss ich als Datenschutzbeauftragter bei einem konsolidierten Bericht mitmachen und mich mit den Kollegen abstimmen?
Antwort: Für betriebliche Datenschutzbeauftragte gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Tätigkeitsberichts. Dass Ihre Geschäftsführung einen Bericht einfordert, kann insbesondere folgende Gründe haben:
- Risikomanagement: Ihr Unternehmen muss Risikovorsorge treffen und bestehende Risiken aktiv managen, etwa zum Schutz von personenbezogenen Daten. Unter Umständen ist ein Tätigkeitsbericht eine wichtige Säule, um darauf basierend die Risiken effektiv zu steuern.
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