Frage: Bei uns gab es Probleme im Datenschutz mit einem IT-Dienstleister. Nun hat mir der IT-Leiter vorgeworfen, dass ich als Datenschutzbeauftragter hätte Kontrollen machen müssen. Dabei hätten mir Missstände auffallen müssen. Muss ich wirklich jeden Dienstleister regelmäßig prüfen?
Antwort: Die Umsetzungsverantwortung für die Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegen beim Unternehmen als Verantwortlichem. Das kann auch umfassen, dass man IT-Dienstleister im Rahmen einer Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) sorgfältig auswählt und ggf. auch im Datenschutz kontrolliert.
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