Frage an die Redaktion

Muss ich für das Einhalten der Betriebsvereinbarung sorgen?

Frage: Bei uns wurde zwischen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat eine Rahmenvereinbarung zum Datenschutz geschlossen. Anscheinend ist man nun der Ansicht, dass ich als Datenschutzbeauftragter die Umsetzung der Betriebsvereinbarung in Angriff nehme. […]

Andreas Würtz

28.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Bei uns wurde zwischen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat eine Rahmenvereinbarung zum Datenschutz geschlossen. Anscheinend ist man nun der Ansicht, dass ich als Datenschutzbeauftragter die Umsetzung der Betriebsvereinbarung in Angriff nehme. Ich frage mich aber: Muss ich für die Einhaltung sorgen?

Antwort: Zunächst ist wichtig, dass Sie sich Grundsätzliches in Bezug auf kollektivrechtliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, etwa Betriebsvereinbarungen, vor Augen führen. Solche Vereinbarungen dokumentieren die Regelung einer Situation, etwa aufgrund des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wer diese Vereinbarungen umsetzen muss, ergibt sich konkret aus § 77 Abs. 1 BetrVG. So ist es grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, die gemeinsamen Vereinbarungen umsetzen. Das gilt nur dann nicht, wenn im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.



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