Frage an die Redaktion

Muss ich mich an die Regelung der Betriebsvereinbarung halten?

Frage: Im von mir betreuten Unternehmen wurde ein neues System zur Zeiterfassung eingeführt. Dazu wurde auch eine Betriebsvereinbarung geschlossen. Hier war ich weder bei der Vorbereitung noch bei den Verhandlungen […]

Andreas Würtz

29.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Im von mir betreuten Unternehmen wurde ein neues System zur Zeiterfassung eingeführt. Dazu wurde auch eine Betriebsvereinbarung geschlossen. Hier war ich weder bei der Vorbereitung noch bei den Verhandlungen eingebunden. Nachdem die Vereinbarung veröffentlicht wurde, bin ich über eine Regelung gestolpert, die mich ärgert. So ist festgehalten, dass die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Systems von einer von mir durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzung abhängen soll, die positiv ausfällt. Die wäre jedoch aus meiner Sicht überhaupt nicht erforderlich. Ich frage mich in diesem Zusammenhang: Kann man das einfach so (mit mir) machen? Muss ich mich als Datenschutzbeauftragter an die Regelung der Betriebsvereinbarung halten?

Antwort: Führen Sie sich zunächst einige wichtige Rahmenbedingungen vor Augen:



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