KI-Verordnung

Neue Vorgaben: So wirkt sich die KI-VO auf Ihre DSFA aus

Mit der KI-VO (EU AI Act) entsteht ein eigenständiger Rechtsrahmen für KI der die DSGVO ergänzt und den Fokus stärker auf Grundrechtsrisiken legt. Die KI-VO gilt schrittweise; zentrale Pflichten greifen ab dem 2.8.2026. Für Sie bedeutet das: Die Anforderungen an den KI-Einsatz steigen – auch im Rahmen der DSFA. Zugleich zeigt die Diskussion um den „Digitalen Omnibus“, dass die Verzahnung der Digitalregeln weiter zunimmt. Die DSFA wird damit immer wichtiger, um diese Anforderungen gebündelt zu bewerten.

Anna Mauch

15.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Praxisfolgen: Das müssen Sie jetzt im Blick haben

Die DSFA bleibt dabei weiterhin das zentrale Instrument zur Risikobewertung – sie wird durch die KI-VO nicht ersetzt. Allerdings wird sie künftig häufiger erforderlich sein, insbesondere bei Hochrisiko-KI-Systemen. Zudem kommt mit dem sogenannten Fundamental Rights Impact Assessment (FRIA) eine zusätzliche Prüfung hinzu, die über den Datenschutz hinausgeht und weitere Grundrechtsrisiken einbezieht.

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