Praxisfolgen: Das müssen Sie jetzt im Blick haben
Die DSFA bleibt dabei weiterhin das zentrale Instrument zur Risikobewertung – sie wird durch die KI-VO nicht ersetzt. Allerdings wird sie künftig häufiger erforderlich sein, insbesondere bei Hochrisiko-KI-Systemen. Zudem kommt mit dem sogenannten Fundamental Rights Impact Assessment (FRIA) eine zusätzliche Prüfung hinzu, die über den Datenschutz hinausgeht und weitere Grundrechtsrisiken einbezieht.
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