Diese Situation ist seit dem Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG) am 6. Dezember 2025 kein Einzelszenario mehr. Die Schonfrist ist endgültig vorbei, und das Spielfeld für den deutschen Mittelstand hat sich fundamental verändert. Wer jetzt noch glaubt, unter dem Radar der Behörden zu fliegen, unterschätzt die Hebelwirkung des neuen Gesetzes.
Der Mythos: „Wir sind zu klein für die Regulierung“
Lange hielt sich in vielen Chefetagen der Irrglaube, dass Cybersicherheitsgesetze nur die „ganz Großen“ – Kraftwerke, Banken oder Telekommunikationsriesen – betreffen. Man wiegte sich in der vermeintlichen Sicherheit der Nische. Doch die NIS2-Richtlinie bricht mit dieser Logik und definiert Betroffenheit über Sektoren und Abhängigkeiten, nicht mehr nur über die reine Größe: