Tipp 1: Ihre Ziele haben höchste Priorität
Haben Sie mit der Unternehmensleitung Ziele für 2024 vereinbart, etwa dazu, dass Sie die Mitarbeiter im Datenschutz schulen oder die Datenschutzvereinbarungen zu Auftragsverarbeitungen prüfen? Dann sollten Sie unbedingt zusehen, dass Sie diese vereinbarten Ziele erreichen. Das ist gerade dann besonders wichtig, wenn davon etwa ein Leistungsentgelt abhängt.
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