Rechtsprechung

OLG Dresden: Parkverstöße anzeigen kann teuer werden

Nicht jeder hält sich beim Parken eines Pkw an die Regeln. Das geht manchen Menschen so auf die Nerven, dass sie sich berufen fühlen, solche Parkverstöße zu fotografieren und anzuzeigen. Dass das für den Melder wegen Datenschutzverstoßes teuer werden kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 9.9.2025 (Az. 08 O 2194/24).

Andreas Würtz

10.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Das war Ausgangspunkt des Rechtsstreits

Ein Mann, der spätere Beklagte, fühlte sich dazu berufen, Falschparker zu fotografieren und ihr Fehlverhalten über eine App zu melden. Die betreffende App war so gestaltet, dass man zwecks Anzeige von Parkverstößen gemachte Fotos hochladen und Angaben zum Parkverstoß machen konnte. Die Daten wurden dann an die zuständige Behörde weitergegeben. Zudem gab es in der App eine Bestenliste, in der die Nutzer mit den meisten gemeldeten Parkverstößen aufgeführt wurden.

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