Das war Ausgangspunkt des Rechtsstreits
Ein Mann, der spätere Beklagte, fühlte sich dazu berufen, Falschparker zu fotografieren und ihr Fehlverhalten über eine App zu melden. Die betreffende App war so gestaltet, dass man zwecks Anzeige von Parkverstößen gemachte Fotos hochladen und Angaben zum Parkverstoß machen konnte. Die Daten wurden dann an die zuständige Behörde weitergegeben. Zudem gab es in der App eine Bestenliste, in der die Nutzer mit den meisten gemeldeten Parkverstößen aufgeführt wurden.
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