Das führte zum Rechtsstreit
Die Bahn nutzte verschiedene Vertriebswege für den Verkauf von Tickets für Bahnfahrten. Vergünstigte Spartickets waren nur mit Kundenkonto über das Internet bzw. in einer App erhältlich. Später waren die Tickets auch am Schalter zu kaufen. Doch hier war für die Ausstellung eines Tickets die Angabe einer E-Mail-Adresse bzw. einer Mobiltelefonnummer erforderlich. Dorthin wurde ein Code geschickt, mit dem das Ticket in die App geladen werden konnte. Wollte man keine E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer angeben, blieb nur der Kauf nicht vergünstigter Tickets beispielsweise am Fahrscheinautomaten.
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