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Organisatorische Maßnahmen: Ist das in Ihrem Unternehmen umgesetzt? 

Verarbeitet Ihr Unternehmen personenbezogene Daten, ist eines ganz klar: Es muss sich an die Datenschutzvorschriften halten, beispielsweise die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Doch damit es mit dem Umsetzen klappt, sind beispielsweise auch organisatorische Maßnahmen nötig. Bei denen können Sie einmal etwas genauer hinschauen.

Andreas Würtz

30.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Organisatorische Maßnahmen sind unerlässlich 

Wenn Sie von organisatorischen Maßnahmen lesen, denken Sie vielleicht gleich an Art. 32 DSGVO.

Dieser Artikel macht zur Vorgabe, dass durch risikoangemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein angemessenes Sicherheitsniveau für die verarbeiteten personenbezogenen Daten geschaffen werden muss.

Doch Art. 32 DSGVO ist nicht gemeint. Die organisatorischen Maßnahmen sind viel grundlegendere Voraussetzungen, damit der Datenschutz funktioniert.

Und sie stehen auch in Art. 24 DSGVO. So sieht Art. 24 Abs. 1 Satz 1 DSGVO vor, dass Ihr Unternehmen als Verantwortlicher geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen muss.

Mit diesen soll es sicherstellen und den Nachweis erbringen können, dass eine Verarbeitung im Einklang mit der DSGVO erfolgt. 

Machen Sie den Check 

Die folgende Checkliste enthält viele organisatorische Maßnahmen, mit denen Ihr Unternehmen und Sie sicherstellen können, dass es mit dem Datenschutz rundläuft.

Arbeitshilfen

  • Organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes

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Andreas Würtz ist Rechtsanwalt und widmet sich in erster Linie Fragen aus dem Datenschutz- und Arbeitsrecht. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Privacy Professional (CIPP/E, CIPM, FIP), ISO-27001-Lead-Auditor und Krisenkommunikationsmanager. Seit 2005 […]

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