Organisatorische Maßnahmen sind unerlässlich
Wenn Sie von organisatorischen Maßnahmen lesen, denken Sie vielleicht gleich an Art. 32 DSGVO.
Dieser Artikel macht zur Vorgabe, dass durch risikoangemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein angemessenes Sicherheitsniveau für die verarbeiteten personenbezogenen Daten geschaffen werden muss.
Doch Art. 32 DSGVO ist nicht gemeint. Die organisatorischen Maßnahmen sind viel grundlegendere Voraussetzungen, damit der Datenschutz funktioniert.
Und sie stehen auch in Art. 24 DSGVO. So sieht Art. 24 Abs. 1 Satz 1 DSGVO vor, dass Ihr Unternehmen als Verantwortlicher geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen muss.
Mit diesen soll es sicherstellen und den Nachweis erbringen können, dass eine Verarbeitung im Einklang mit der DSGVO erfolgt.
Machen Sie den Check
Die folgende Checkliste enthält viele organisatorische Maßnahmen, mit denen Ihr Unternehmen und Sie sicherstellen können, dass es mit dem Datenschutz rundläuft.