Organisatorisches kann zum Problem werden
Art. 24 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Art. 32 DSGVO machen unmissverständlich klar: Ihr Unternehmen muss risikoorientiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen. Es muss so sicherstellen und nachweisen können, dass die Verarbeitung gemäß der DSGVO erfolgt bzw. sicher ist. Auch muss es fortlaufend prüfen, ob die Maßnahmen noch angemessen sind bzw. inwieweit diese angepasst werden müssen.
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