Kontrolle

Organisatorisches Versagen: Prüfen Sie diese 7 Hotspots

Als Datenschutzexperte wissen Sie: Datenschutz ist eine ziemlich große Herausforderung, und zwar für Ihr Unternehmen und Sie als Datenschutzbeauftragter. Und damit Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten funktioniert, kommt es nicht nur auf die technische Umsetzung an. Entscheidend ist auch das Organisatorische.

Andreas Würtz

02.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Organisatorisches kann zum Problem werden

Art. 24 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Art. 32 DSGVO machen unmissverständlich klar: Ihr Unternehmen muss risikoorientiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen. Es muss so sicherstellen und nachweisen können, dass die Verarbeitung gemäß der DSGVO erfolgt bzw. sicher ist. Auch muss es fortlaufend prüfen, ob die Maßnahmen noch angemessen sind bzw. inwieweit diese angepasst werden müssen.

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