Fragen an die Redaktion

Reichen Datenschutzhinweise auf der Webseite aus?

Frage: Unser Unternehmen möchte neue Zielgruppen als Kunden gewinnen. So z. B. ältere Menschen, die von unserem Unternehmen einen gedruckten Katalog erhalten und per Telefon oder Brief bestellen können. Hier […]

Andreas Würtz

17.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Frage: Unser Unternehmen möchte neue Zielgruppen als Kunden gewinnen. So z. B. ältere Menschen, die von unserem Unternehmen einen gedruckten Katalog erhalten und per Telefon oder Brief bestellen können. Hier rätseln wir gerade, ob wir „Hinweise zum Datenschutz“ etwa einem Schreiben an potenzielle Kunden beilegen oder in einem Katalog abdrucken müssen. Reicht es vielleicht aus, wenn wir die Hinweise im Internet veröffentlichen und dann einfach nur einen QR-Code im Schreiben oder im Katalog abdrucken?

Antwort: Zunächst sollten Sie einen Blick auf Art. 12 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werfen. Danach hat Ihr Unternehmen geeignete Maßnahmen zu treffen, um einem Betroffenen alle die Verarbeitung betreffenden Informationen nach Art. 13 DSGVO zu übermitteln. Das muss zudem in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in einer klaren und einfachen Sprache erfolgen. Grundsätzlich soll die Bereitstellung der Informationen schriftlich erfolgen. Aber auch andere Formen sind möglich. So z. B. das Veröffentlichen auf einer Webseite, was auch ausdrücklich in Satz 2 des Erwägungsgrunds 58 zur DSGVO erwähnt wird.



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