Frage: Ich habe noch Resturlaub aus 2025. Die Urlaubstage konnte ich nicht komplett nehmen, weil immer wieder etwas Datenschutzrelevantes dazwischenkam, z. B. Datenschutzvorfälle. Nun will der Arbeitgeber, dass ich den Urlaub schnellstens abbaue. Muss ich das?
Antwort: Was in Sachen Urlaub gilt, ergibt sich in erster Linie aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Daneben kann es zu den Rahmenbedingungen auch Vorgaben in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geben.
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