Know-how

Schnelle Erstberatung gefällig? Setzen Sie auf diese Checkliste

Jeder Datenschutzberater kennt das: Da kommt ein unerwarteter Anruf oder man wird spontan auf eine neue Bearbeitung von Personendaten angesprochen. Von Ihnen will man wissen, worauf es ankommt und was gerade unter Datenschutzaspekten von Bedeutung ist. Ratlos die Schultern zucken wäre jetzt die schlechteste Reaktion Ihrerseits. Denn schnell auf wichtige Punkte hinweisen können Sie immer.

Andreas Würtz

29.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Arbeiten Sie mit den Grundsätzen

Die Grundsätze der Bearbeitung in Art. 6 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sind Ihr Schweizer Messer, wenn es um Erstberatungen in Datenschutzfragen geht. Warum? Das ist schnell erklärt: Einerseits gelten die Grundsätze für alle Bearbeitungen von Personendaten. Andererseits geht grundsätzlich alles Geregelte im DSG auf die Grundsätze zurück bzw. gestaltet diese aus. Zudem kann ein Verstoss gegen die Grundsätze ziemlich teuer werden. Nutzen Sie also die folgende Checkliste, um den Kollegen die Grundsätze schnell zu erklären. Zudem können Sie mit Fragen aufzeigen, worauf es ankommt.

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