Arbeiten Sie mit den Grundsätzen
Die Grundsätze der Bearbeitung in Art. 6 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sind Ihr Schweizer Messer, wenn es um Erstberatungen in Datenschutzfragen geht. Warum? Das ist schnell erklärt: Einerseits gelten die Grundsätze für alle Bearbeitungen von Personendaten. Andererseits geht grundsätzlich alles Geregelte im DSG auf die Grundsätze zurück bzw. gestaltet diese aus. Zudem kann ein Verstoss gegen die Grundsätze ziemlich teuer werden. Nutzen Sie also die folgende Checkliste, um den Kollegen die Grundsätze schnell zu erklären. Zudem können Sie mit Fragen aufzeigen, worauf es ankommt.