Arbeiten Sie mit den Grundsätzen
Die Grundsätze der Verarbeitung in Art. 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Ihr Schweizer Messer, wenn es um Erstberatungen in Datenschutzfragen geht. Warum? Das ist schnell erklärt: Einerseits gelten die Grundsätze für alle Verarbeitungen personenbezogener Daten. Andererseits geht grundsätzlich alles Geregelte in der DSGVO auf die Grundsätze zurück bzw. gestaltet diese aus. Zudem kann ein Verstoß gegen die Grundsätze ziemlich teuer werden. Nutzen Sie also die folgende Checkliste, um den Kollegen die Grundsätze schnell zu erklären. Zudem können Sie mit Fragen aufzeigen, worauf es ankommt.
Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Datenschutz aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- praxisnahem Wissen zur Verbesserung und Erleichterung Ihrer Arbeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
- Erläuterungen zu aktuellen Gesetzesänderungen
- praxisnahen Arbeitshilfen
