Awareness

Sensibilisieren Sie für Stolperfallen vor Weihnachten

Alle Jahre wieder – zunächst ist Weihnachten noch lange hin, doch ehe man sich versieht, steckt man mitten in der Vorweihnachtszeit. Und weil es hier vielleicht auch in Ihrem Unternehmen etwas hektischer zugeht, besteht das Risiko, dass man es mit manchen Regeln nicht so genau nimmt. Das kann sich gerade im Datenschutz rächen. Um dem vorzubeugen, sollten Sie jetzt sensibilisieren.

Andreas Würtz

17.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Risikominimierung ist Ihr Ding

Ihre Aufgaben hat der Gesetzgeber in Art. 39 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umrissen. So sollen Sie in allen Datenschutzfragen beraten und die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz kontrollieren. Zudem obliegt Ihnen das Unterrichten, sprich das Informieren und Sensibilisieren für die Anforderungen des Datenschutzes sowie das Aufklären über mögliche Gefahren und Risiken. Und bei alledem sollen Sie risikoorientiert vorgehen (Art. 39 Abs. 2 DSGVO).

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