Urteil aus dem Ausland

SG Dresden: Gelöscht ist nur, wenn tatsächlich gelöscht ist

Als Datenschutzprofi wissen Sie: Personendaten müssen irgendwann gelöscht werden. Doch was ist, wenn das technisch nicht geht? Unter anderem damit beschäftigte sich das Sozialgericht (SG) der deutschen Stadt Dresden in einem Urteil vom 22.10.2025 (Az. S 15 SF 304/24 DS).

Andreas Würtz

01.04.2026 · 3 Min Lesezeit

Der Sachverhalt

Eine Frau, die spätere Klägerin, war bei einer Migrationsberatungsstelle tätig. Dort unterstützte sie ausländische Mitbürger bei der Beantragung von Leistungen beim Jobcenter, dem späteren Beklagten. In den Systemen des Jobcenters war die Klägerin auch mit einem eigenen Datensatz gespeichert, weil sie früher Anträge für sich selbst stellte. Enthalten waren z. B. ihr Name und ihre Privatanschrift.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!