Datenschutzbeauftragter

Sie sind garantiert qualifiziert! Aber können Sie das belegen?

Datenschutz ist kein Thema, das man sich mal eben anlesen kann. Gerade für die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten braucht es vor allem Qualifikation und Know-how. Doch einfach mal behaupten, dass man qualifiziert sei, kann im Einzelfall nicht ausreichen, etwa wenn die Aufsichtsbehörde nachfragt. Gut, wenn Sie dann eine Übersicht aus der Schublade ziehen können.

Andreas Würtz

30.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Das fordert die DSGVO

Braucht ein Verantwortlicher einen Datenschutzbeauftragten, etwa weil die Voraussetzungen nach Art. 37 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfüllt sind, gilt: Das kann nicht einfach jeder Beschäftigte machen, der nicht bei drei auf den Bäumen ist.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Datenschutz aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • praxisnahem Wissen zur Verbesserung und Erleichterung Ihrer Arbeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • Erläuterungen zu aktuellen Gesetzesänderungen
  • praxisnahen Arbeitshilfen