Nicht alles, was auf Ihrem Schreibtisch landet, ist Ihre Sache
Sind Personendaten im Spiel, denkt man in Ihrem Unternehmen vielleicht sofort an Sie. So freut sich vielleicht ein Projektleiter, wenn er ein unliebsames Thema schnell loswerden kann. Gerne werden etwa folgende Angelegenheiten an den Datenschutzberater weitergereicht:
- Vertraulichkeitsvereinbarungen, sogenannte Non-Disclosure Agreements, etwa um den Schutz von Informationen im Vorfeld einer neuen Kooperation sicherzustellen
- Vereinbarungen zur Auftragsbearbeitung (Art. 9 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG))
- Nutzungsbedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen
Doch mit dem Verhandeln solcher Vereinbarungen können Sie sich schnell in Teufels Küche bringen. So übernehmen Sie eine Aufgabe, die Sache des Verantwortlichen ist.
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