Datenschutzbeauftragter

Sind Ihre älteren Einschätzungen noch aktuell?

Die Zeit bleibt nicht stehen. Was vielleicht vor einigen Jahren noch „State of the Art“ war, ist heute ein alter Hut. Das gilt auch für das Verarbeiten personenbezogener Daten und die damit im Zusammenhang stehende Technik. Ist auch Ihre Bewertung einer Verarbeitung schon in die Jahre gekommen, sollten Sie diese einmal auf den Prüfstand stellen.

Andreas Würtz

16.02.2026 · 3 Min Lesezeit

Reviews sind wichtig

Es leuchtet schnell ein, dass ein Review, sprich eine Nachüberprüfung oder Nachbewertung, sinnvoll ist. Das vor allem, wenn Verarbeitungen personenbezogener Daten schon lange im Einsatz sind.

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