Datenschutzbeauftragter

Sind Sie überflüssig? Das sind 20 gute Gegenargumente

Die Zeiten waren für den Datenschutz schon rosiger. Wo man auch hinschaut, wollen Politiker die Rahmenbedingungen verändern. Neben Sparaktionen bei Aufsichtsbehörden zieht man in Deutschland auch in Betracht, die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten zu streichen. Bereiten Sie sich also am besten auf alle Eventualitäten vor.

Andreas Würtz

21.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Das steht an

Der Bund und die Länder in Deutschland haben sich das Thema Entbürokratisierung auf die Fahnen geschrieben. Ziel der „Föderalen Modernisierungsagenda“ (https://t1p.de/3mhc3) ist es, gerade für Unternehmen bürokratische Pflichten zu streichen. Eine davon ist nach Ansicht der Politik die Regelung in § 38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sollte diese Regelung tatsächlich gestrichen werden, dürfte für viele Unternehmen die nach dem BDSG geltende Vorgabe zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten entfallen.

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