Das steht an
Der Bund und die Länder in Deutschland haben sich das Thema Entbürokratisierung auf die Fahnen geschrieben. Ziel der „Föderalen Modernisierungsagenda“ (https://t1p.de/3mhc3) ist es, gerade für Unternehmen bürokratische Pflichten zu streichen. Eine davon ist nach Ansicht der Politik die Regelung in § 38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sollte diese Regelung tatsächlich gestrichen werden, dürfte für viele Unternehmen die nach dem BDSG geltende Vorgabe zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten entfallen.
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