Know-how

So mindern Sie Datenschutz-risiken in der Chefetage

Daten angemessen zu schützen sollte in der DNA jedes Unternehmens verankert sein. Wer hier schludert, kann früher oder später sein blaues Wunder erleben. Teuer wird es zudem meist auch. Doch nicht nur Führungskräfte und Beschäftigte müssen den Datenschutz leben. Das gilt auch für die Unternehmensleitung, sprich etwa den obersten Chef. Doch passt dort alles?

Andreas Würtz

30.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Suchen Sie das beratende Gespräch

Ein Audit bei der Unternehmensleitung machen – davor schreckt mancher Datenschutzbeauftragter zurück. Doch einen „Blindflug“ im Datenschutz beim Chef einfach hinnehmen ist auch keine gute Idee. Schließlich gilt Ihr Beratungs- und Kontrollauftrag aus Art. 39 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung uneingeschränkt. Also bietet sich ein Gespräch auf Augenhöhe an.

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