Will einmal die Personalabteilung von Ihnen wissen, ob man die vom Betriebsrat geforderten Informationen bereitstellen muss, ist Ihre Beratung bzw. Bewertung unerlässlich. Beachten Sie dabei die folgenden Tipps:
Tipp Nr. 1: Fordern Sie mehr konkrete Informationen
Unter Umständen ist Ihnen nicht klar, worum es ganz genau gehen soll. Vielleicht gibt es nur eine allgemeine Anfrage des Betriebsrats, etwa nach einer detaillierten Überstundenliste. Damit Sie überhaupt eine Bewertung vornehmen können, müssen Sie den Sachverhalt so klären, dass keine Fragen mehr offen sind. Wichtig ist beispielsweise:
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